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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1. FAHRGEBIET UND FÜHRERSCHEIN

1.1. Das Fahren erfolgt ausschließlich innerhalb des vom Vermieter angegebenen und durch den Führerschein des Mieters erlaubten Gebiets.

1.2. Das Verlassen des Fahrgebiets ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.

1.3. Nur die im Vertrag eingetragene Person darf das Jet-Ski fahren, sofern sie im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.

1.4. Der Mieter akzeptiert, dass jeder Verstoß gegen diese Regeln zur sofortigen Beendigung der Miete ohne Anspruch auf Rückerstattung führt.

1.5. Ist das Jet-Ski mit GPS ausgestattet, darf der Vermieter die gefahrenen Strecken überprüfen, um die Einhaltung dieser Bedingungen zu kontrollieren.

2. ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES JET-SKIS

2.1. Die Übergabe erfolgt am vereinbarten Hafen zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit.

2.2. Der Mieter erklärt sich bereit, das Jet-Ski in gutem, sauberem Zustand und mit vollständiger vorgeschriebener Ausrüstung zu übernehmen.

2.3. Zu Beginn der Mietzeit wird ein Fotoprotokoll des Zustands des Jet-Skis erstellt und dem Vertrag beigefügt.

2.4. Die Rückgabe erfolgt am selben Ort innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.

2.5. Bei unbegründeter Verspätung wird ein Zuschlag von 50 EUR pro Stunde erhoben.

2.6. Wird das Jet-Ski nicht innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsende zurückgegeben, gilt es als gestohlen und wird der Guardia Civil gemeldet.

4. NUTZUNG DES JET-SKIS

4.1. Die Nutzung des Jet-Skis unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens verboten.

4.2. Gefährliche Manöver, Sprünge, Kunststücke oder das Annähern an Schwimmer sind untersagt.

4.3. Das Ziehen von Gegenständen oder Personen ist nicht erlaubt.

4.4. Der Transport von Waren oder zusätzlichen Passagieren ist verboten.

4.5. Der Einsatz von Drohnen vom Jet-Ski aus ist nicht gestattet.

4.6. Die Nutzung des Jet-Skis nach Sonnenuntergang ist strikt verboten.

4.7. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung bei Verstößen und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

5. STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNG

5.1. Bei Stornierung durch den Mieter weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5.2. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Termin, verfällt der gezahlte Betrag vollständig.

5.3. Bei Einschreiten der Guardia Civil oder der Hafenbehörde wegen Regelverstößen wird der Vertrag automatisch beendet, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

6. HAFTUNG UND UNFÄLLE

6.1. Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Schäden, Pannen oder Kollisionen unverzüglich zu melden.

6.2. Bei Unfällen durch unsachgemäßen Gebrauch kann der Vermieter dem Mieter alle Reparaturkosten in Rechnung stellen.

6.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter Dritten zufügt.

6.4. Die Haftpflichtversicherung (RC) deckt Schäden an Dritten ab, jedoch keine Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung.

6.5. Alle Kosten für Bergung, Abschleppen oder spezielle Reinigungen trägt der Mieter.

7. GERICHTSBARKEIT UND GESETZGEBUNG

7.1. Beide Parteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Palma de Mallorca sowie dem geltenden spanischen Recht.

7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

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